Abfallarten

Egal was Sie loswerden wollen …

Die Abfallarten:
Von welchen Abfallstoffen sollen wir Sie befreien?
Wenn Sie Bauschutt, Holz, Pappe, Papier, Folie, Bauab- fälle, Grünabfall, Styropor, Glas, Verpackungsmaterialien usw. zu entsorgen haben, sind Sie bei uns richtig.

Alle Abfälle zur Verwertung werden zu den verschiedenen Sortier- und Verwertungsanlagen gebracht, während die Abfälle zur Beseitigung auf den Deponien fachgerecht entsorgt werden.

Wir beraten Sie auch gerne darüber, ob sich für Sie das Trennen lohnt.

… wir schaffen Ihren Dreck weg, ob sortiert oder gemischt,
alles nur eine Preisfrage.

 

Übersicht Abfallarten (Auszug)

Bauschutt
Unter Bauschutt versteht man ausschließlich mineralische Stoffe. Dazu gehören:
Mauerwerk
Ziegelsteine, Dachziegel
Beton und Stahlbeton ohne überstehende Bewehrung
Fliesen und Keramik
Mörtel- und Putzreste
Waschbecken und Toiletten ohne Metallteile

Folgende Stoffe gehören nicht zum Bauschutt:
Rigipsplatten
Gasbetonsteine (Ytong)
Holzabfälle
Isolier- und Dämmstoffe
Kunststoffe
Kabelreste
Styropor und Tapetenreste
Holzfaserplatten
Teerpappe
Verpackungsmaterialien usw.

Baustellenmischabfälle
Alle nicht unter Bauschutt fallenden, verwertbaren und auch nicht verwertbaren Stoffe aus Bautätigkeiten, außer biologisch abbaubaren Abfällen, werden unter der Abfallart „gemischte Baustellenabfälle“ eingeordnet.
Altholz (unbehandelt, d.h. naturbelassenes Holz ohne Beschichtung, Lackierung, Lasur usw.)
Bretter
Paletten
Holzkisten
Balken
Schnittresten
Altholz (behandelt, d.h. beschichtet, lackiert, lasiert usw.)
Parkett
Fußbodenbretter
Vertäfelungen
Schalbretter
Fensterrahmen
Schnittresten
Künstliche Mineralfasern – KMF
Glaswolle und Steinwolle muss sortenrein in PE-Säcken verpackt sein. Ein Untermischen mit anderen Materialien hat zu unterbleiben.

Erdaushub
Unter Erdaushub fallen folgende nicht kontaminierten Stoffe:
Erde und Mutterboden
Lehm

Elektro-Geräte, E-Schrott, Altreifen
PC-Monitore, TV-Geräte
Elektrogeräte aller Art
Kühlschränke, Spülmaschinen, Herde, Waschmaschinen, Trockner (sog. „Weiße Ware“)
Leuchtstoffröhren
Alle diese Geräte sollten separat entsorgt werden.
Ein „Untermischen“ im Container mit anderen Stoffen ist nicht erlaubt und würde ohnehin auffallen.
Gleiches gilt für PKW- und LKW-Altreifen.

Sondermüll
Sondermüll sind beispielsweise asbesthaltige Eternitplatten, Fassaden- und Dachplatten, Rohre, Blumenkästen, Brandschutzplatten, aber auch Farben, Bahnschwellen usw.